Rehabilitation

Unser Ziel ist es, Menschen mit Funktions-, Belastungs- und Aktivitätseinschränkungen langfristig zu motivieren, selbstständig und eigenverantwortlich Sport zu treiben.

Rehabilitationssport versteht sich als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sie werden dabei ausschließlich in zugelassenen Vereinen und von speziell geschulten Übungsleitern betreut – so ist eine fachgerechte und sichere Durchführung gewährleistet. Seit dem 1. Januar 2011 wurden die Patientenrechte deutlich gestärkt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Gesundheit aktiv zu fördern und Ihre körperliche Leistungsfähigkeit nachhaltig zu verbessern.

  • Gymnastik

  • Kräftigung
  • Flexibilisierung
  • Dehnung
  • Schulung koordinativer Fähigkeiten
  • Gymnastik

  • Kräftigung
  • Flexibilisierung
  • Dehnung
  • Schulung koordinativer Fähigkeiten

Vorteile des Rehabilitationssports

  • Motivation und Partizipation in der Gruppe – Gemeinsames Training fördert Teilhabe, Durchhaltevermögen und Freude an der Bewegung.

  • Hilfe zur Selbsthilfe – Sie lernen, eigenständig Ihre Gesundheit und Belastbarkeit zu verbessern.

  • Strukturierte Durchführung – In der Regel 50 Übungseinheiten verteilt auf 18 Monate.

  • Ärztlich verordnet – Rehabilitationssport erfolgt nach ärztlicher Empfehlung.

  • Kostenübernahme – Krankenkassen oder andere Kostenträger übernehmen die Teilnahmegebühren.

Vorteile des Rehabilitationssports

  • Motivation und Partizipation in der Gruppe – Gemeinsames Training fördert Teilhabe, Durchhaltevermögen und Freude an der Bewegung.

  • Hilfe zur Selbsthilfe – Sie lernen, eigenständig Ihre Gesundheit und Belastbarkeit zu verbessern.

  • Strukturierte Durchführung – In der Regel 50 Übungseinheiten verteilt auf 18 Monate.

  • Ärztlich verordnet – Rehabilitationssport erfolgt nach ärztlicher Empfehlung.

  • Kostenübernahme – Krankenkassen oder andere Kostenträger übernehmen die Teilnahmegebühren.

Zielgruppe

  • Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen

  • Haltungs­schäden und -schwächen

  • Arthrose und Arthritis der Gelenke

  • Rheumatische Erkrankungen

  • Neurologische Erkrankungen

  • Onkologische Erkrankungen

  • Psychische und psychosomatische Erkrankungen

Zielgruppe

  • Herz-Kreislauferkrankungen

  • Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen

  • Haltungs­schäden und -schwächen

  • Stoffwechselerkrankungen

  • Arthrose und Arthritis der Gelenke

  • Rheumatische Erkrankungen

  • Prothesen- und Endoprothesenversorgung

  • Neurologische Erkrankungen

  • Tumorerkrankungen

  • Psychische und psychosomatische Erkrankungen

Ihr Weg zum Rehasport

  1. Gesundheitliche Beschwerden
    Menschen mit bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen oder einem erhöhten Risiko für Behinderungen besprechen ihre Situation zunächst mit ihrem Haus- oder Facharzt.
  2. Ärztliches Gespräch
    Klären Sie gemeinsam die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Verordnung von Rehabilitationssport.
  3. Ärztlicher Antrag auf Kostenübernahme
    Ihr Arzt stellt den Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport.
  4. Auswahl des Angebots
    Sie suchen sich ein geeignetes Reha- oder Gesundheitssportangebot bei einem zugelassenen Verein und lassen Ihre Teilnahme in einer Sportgruppe bestätigen.
  5. Genehmigung durch die Kostenträger
    Krankenkassen, Unfall- oder Rentenversicherungen prüfen den Antrag und übernehmen in der Regel die Teilnahmegebühren nach Genehmigung.

Ihr Weg zum Rehasport

  1. Gesundheitliche Beschwerden
    Menschen mit bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen oder einem erhöhten Risiko für Behinderungen besprechen ihre Situation zunächst mit ihrem Haus- oder Facharzt.
  2. Ärztliches Gespräch
    Klären Sie gemeinsam die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Verordnung von Rehabilitationssport.
  3. Ärztlicher Antrag auf Kostenübernahme
    Ihr Arzt stellt den Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport.
  4. Auswahl des Angebots
    Sie suchen sich ein geeignetes Reha- oder Gesundheitssportangebot bei einem zugelassenen Verein und lassen Ihre Teilnahme in einer Sportgruppe bestätigen.
  5. Genehmigung durch die Kostenträger
    Krankenkassen, Unfall- oder Rentenversicherungen prüfen den Antrag und übernehmen in der Regel die Teilnahmegebühren nach Genehmigung.